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Montag, 01 Oktober 2018 15:24

Pflege zu Hause: Platz schaffen und Sturzgefahren reduzieren - BGW gibt Tipps für Pflegebedürftige und Angehörige

Um gut pflegen und dabei rückengerecht arbeiten zu können, brauchen Pflegekräfte Bewegungsfreiraum und Platz für Hilfsmittel. Das gilt auch bei ambulanten Einsätzen, informiert die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Wer für sich oder Angehörige häusliche Pflege benötigt, sollte sich darauf einstellen, dass möglicherweise Veränderungen in der Wohnung anstehen.

Umräumen oft unbeliebt

"Platzmangel ist ein großes Problem in der ambulanten Pflege", berichtet Dr. Sandra Gorfer, Präventionsexpertin der BGW. "Viele Wohnungen sind recht eng eingerichtet. Wenn dort jemand pflegebedürftig wird, muss häufig umgeräumt werden. Unsere Mitgliedsbetriebe berichten immer wieder über Schwierigkeiten, Kundinnen und Kunden davon zu überzeugen, dass beispielsweise ein Pflegebett aufgestellt oder Kleinmöbel aus dem Weg geschafft werden müssen."

Gewinn für alle

Aber es führt kein Weg daran vorbei, die Wohnung den Erfordernissen der Pflegesituation anzupassen. Davon profieren alle Beteiligten: Der pflegebedürftige Mensch kann gut zu Hause versorgt werden, das Pflegeteam gesund und sicher arbeiten. "Am besten klärt man direkt im Erstgespräch mit dem Pflegedienst welche Voraussetzungen dafür in der Wohnung erfüllt sein müssen", rät die Expertin der BGW.

Stürzen vorbeugen

Wichtig für die Sicherheit sind zudem ebene Fußböden ohne Stolperkanten, ausreichende Beleuchtung mit gut erreichbaren Schaltern und gegebenenfalls Haltegriffe, etwa in der Dusche oder im Toilettenbereich. "Darauf sollte man auch unabhängig von Pflegesituationen achten, um Sturz- und Stolperunfällen vorzubeugen", empfiehlt Dr. Gorfer.

Licht ohne Fußangeln

Gerade jetzt in der dunklen Jahreszeit lohnt sich ein Beleuchtungscheck in der Wohnung. Vielleicht ist da oder dort eine zusätzliche oder hellere Lichtquelle sinnvoll. "Doch Vorsicht", mahnt die Präventionsexpertin, "Wenn dafür - oder für die Advents- und Weihnachtsdekoration - Kabel im Raum verlegt werden müssen, dürfen keine Fußangeln entstehen."

Diese Pressemitteilung finden Sie auch im BGW-Pressezentrum unter http://www.bgw-online.de/presse. Dort finden Sie zudem weitere aktuelle Meldungen und die Möglichkeit, diese per E-Mail-Service zu abonnieren.

Über die BGW

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ist die gesetzliche Unfallversicherung für nicht staatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege. Sie ist für über 8,4 Millionen Versicherte in rund 640.000 Unternehmen zuständig. Die BGW unterstützt ihre Mitgliedsbetriebe beim Arbeitsschutz und beim betrieblichen Gesundheitsschutz. Nach einem Arbeitsunfall oder Wegeunfall sowie bei einer Berufskrankheit gewährleistet sie optimale medizinische Behandlung sowie angemessene Entschädigung und sorgt dafür, dass ihre Versicherten wieder am beruflichen und gesellschaftlichen Leben teilhaben können