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Montag, 13 Juli 2020 17:22

Gebrauchte Software - das sollte man vor dem Kauf wissen!

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Wenn sich ein Unternehmen oder eine Privatperson heutzutage eine Software oder Büroanwendung kaufen möchte, dann stehen zwei Optionen zur Auswahl. Die Software kann im neuen oder gebrauchten Zustand gekauft werden. Zwar ist gebrauchte Software deutlich günstiger, aber die rechtliche Lage zum Erwerb verunsichert viele Unternehmen.

Sie wissen nicht genau, worauf sie bei der Anschaffung von gebrauchter Software achten sollen.

 

Ist der Kauf von gebrauchter Software legal?

Viele Unternehmen und Einzelpersonen empfinden die rechtliche Lage zum Kauf von gebrauchter Software als unklar oder umstritten. Jedoch zu Unrecht, denn neben dem Europäischen Gerichtshof hat auch der Bundesgerichtshof ein eindeutiges Urteil gefällt. Der Weiterverkauf von Software, die eine unbegrenzte Nutzungslizenz hat, ist einerseits erlaubt. Zusätzlich darf auch Software weiterverkauft werden, die eigentlich als Volumenlizenz gekauft wurde.

Der Gebrauchtsoftware-Händler hat sich jedoch an gewisse Rahmenbedingungen zu halten. So darf sich zum einen die Zahl der ursprünglich erworbenen Nutzungsrechte durch den Verkauf dieser Lizenzen nicht erhöhen. Zum anderen muss die Software beim vorhergehenden Besitzer gelöscht werden. Ebenfalls entfernt werden müssen angefertigte Sicherheitskopien.

Die verkaufte Software darf keine zeitliche Begrenzung aufweisen. Ebenso darf keine gemietete oder geleaste Software weiterverkauft werden. Des Weiteren gehört noch beachtet, dass die Lizenz durch einen europäischen Hersteller in den europäischen Markt gelangt ist. Diese Lizenzen sind dann auch nur für den Verkauf in Europa bestimmt.

Wo sollte gebrauchte Software gekauft werden?

Ein Unternehmen sollte gebrauchte Software ausschließlich bei einem seriösen Software-Händler erwerben. Schnäppchenmärkte oder Produkte von eBay sind nicht unbedingt vertrauenswürdig. Selbst bei günstiger gebrauchter Software muss auf eine rechts- und herstellerkonforme Lizenzierung eingehalten werden.

Wodurch zeichnet sich ein seriöser Software-Händler aus?

Ein vertrauenswürdiger Händler berät seine Kunden umfassend und kompetent. Er liefert neben einem Installationsdatenträger und dem Volumenlizenzkey auch den Lieferschein und eine korrekte Rechnung. Die Richtigkeit der Lieferkette wird zum Beispiel durch eine Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers garantiert. Zusätzlich stellt er dem Käufer alle notwendigen Unterlagen zu der Rechtsübertragung bereit.

Einige Software-Hersteller bieten zudem speziellen Softwareanbietern eine Partnerschaft an. Diese Wiederverkäufer sind durch Auszeichnungen oder Bezeichnungen erkennbar. Dazu zählt ein Microsoft Partner oder ein Certified Reseller von Adobe. Bei Microsoft können Mitarbeiter von seriösen Software-Händlern eine besondere Zertifizierung durchlaufen. Wiederum andere Software-Anbieter beurkunden jede Software-Deinstallation und jeden Lizenztransfer durch ihren Wirtschaftsprüfer.

Ebenso ratsam ist der Erwerb von gebrauchter Software von einem in Deutschland ansässigen Händler.

Was unterscheidet eine Microsoft PKC-Version von einer Volumenlizenz?

Zwischen einer Microsoft Office-Version mit Volumenlizenzen und einer Product Key Card-Version gibt es einige Unterschiede. Die wichtigsten sind:

  1. Inhalt der Software
    Die verschiedenen Office-Versionen umfassen eine unterschiedliche Programmzusammenstellung - das Basispaket enthält die Programme Excel, Word, Outlook, OneNote und PowerPoint. 

  2. Zweitnutzungsrecht

Nur durch eine Volumenlizenz kann die Installation sowohl auf einem Desktop-Computer als auch auf einem zusätzlichen Gerät wie einen Laptop durchgeführt werden. Mit einer PKC-Version ist das nicht möglich. Große Unternehmen profitieren bei der Volumenlizenz auch dadurch, dass Mitarbeiter der IT und EDV-Möglichkeiten der Automatisierung haben. 

  1. Downgrade-Recht
    Eine Volumenlizenz ermöglicht die Zurücksetzung auf eine ältere Office-Version in einer größeren Firma, um Kompatibilitätsprobleme zu verhindern. 

  2. Verwaltung der Lizenzen
    Bei einer Office-Anwendung mit mehreren Volumenlizenzen gibt es pro Produkt einen Aktivierungsschlüssel. Bei der PKC-Version ist für jede Installation ein eigener Produktschlüssel notwendig.