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Dienstag, 31 August 2021 17:18

Schlüssel verloren: Welche Versicherung zahlt?

Schlüsselnotdienst Schlüsselflix Schlüsselnotdienst Schlüsselflix Foto von Andrea Piacquadio von Pexels

Erstattung vom Schlüsseldienst durch Versicherung

Zu den größten privaten Schäden, die alltäglich im Haus passieren, gehört der Verlust des Schlüssels.

Und die Kosten für einen Schlüsseldienst sind nicht nur zu ungewöhnlicher Zeit, wie nachts oder an Wochenenden oder Feiertagen, immens. Neben dem ganzen Stress und Ärger fragen sich viele Wohnungsinhaber und Mieter oder Hausbesitzer, ob sie die teuren Kosten für den Schlüsseldienst auch bei der Versicherung geltend machen können. Einige Versicherungen zahlen tatsächlich die Kosten für den Schlüsseldienst und den Austausch der Schließzylinder und Anlagen. Es gibt aber dafür ein paar Voraussetzungen. Grundsätzlich gilt aber, dass die Kosten für den Schlüsseldienst und den Austausch des Schlosses nur unter bestimmten Voraussetzungen von der Versicherung bezahlt werden. Der Schlüsselnotdienst Schlüsselflix kann beim Öffnen auf jeden Fall helfen, sodass der Mieter oder Hausbesitzer wenigstens in die Wohnung oder das Haus gelangt.

Stichwort Schlossänderungskosten

Wenn der Schlüsseldienst das Schloss im Notfall öffnen muss und ein neues einbaut, fällt dieser Vorgang unter den rechtlichen Begriff Schlüsseländerungskosten bei der Versicherung. Hier gilt der Grundsatz, dass die Eigentumsverhältnisse beim Schlüsselbesitz entscheidend sind. Wenn es eigene Schlüssel sind, kann unter Umständen gezahlt werden, bei fremden Schlüsseln sieht die Lage meist anders aus. Bei fremden Schlüsseln wird der Schlüsselverlust mit den Folgekosten wie der Beauftragung des Schlüsselnotdiensts tatsächlich dann gezahlt, wenn diese Position im Versicherungsvertrag ausdrücklich formuliert ist. Hier muss meist eine Zusatzklausel wirksam sein, die den Verlust von fremden privaten Schlüsseln oder beruflich genutzten Schlüsseln und Codekarten umfasst. Zuständig ist dann die private Haftpflichtversicherung.

Anders sieht es aus, wenn eigene Schlüssel verloren werden. Von der Zuständigkeit ist hier die Hausratversicherung betroffen, die auch nicht viele haben, während die private Haftpflichtversicherung praktisch jeder hat. Damit die Hausratversicherung zahlt, muss der Schlüsselverlust entweder durch Raub oder einen Einbruch entstanden sein. Wenn der Grund für den Verlust des Schlüssels in der Unachtsamkeit des Inhabers liegt, leistet die Haftpflichtversicherung in der Regel nicht.

Wichtige Tipps bei Schlüsselverlust

Wenn der Schlüssel verloren wird und der Schlüsselnotdienst benachrichtigt und beauftragt werden muss, sollte man auch bei einem Raub oder Einbruch auf jeden Fall eine Anzeige bei der Polizei aufgeben. Manche Hausratversicherungen verlangen zum Beispiel beim Verlust des Schlüssels durch Einbruch auch eine Qualifizierung durch Gewaltanwendung. Ein Trickdiebstahl als einfacher Diebstahl würde dann nicht für einen Anspruch für den Ersatz der Kosten reichen. Auch ist es sinnvoll vor dem Schaden in den Mietvertrag zu gucken, um zu sehen, welchen Pflichten man als Mieter bei einem etwaigen Schlüsselverlust hat. Das kann auch entscheidend für die Frage der Kosten für die Beauftragung des Schlüsselnotdienstes sein. Auch sollte man sich vorher die Police der eigenen Hausratversicherung genau ansehen, wo ein möglicher Fall des Schlüsselverlustes genau geregelt sein sollte. Am besten ist natürlich immer der Fall, dass der Schaden gar nicht erst eintritt. Der Schlüssel sollte daher immer sorgsam verwahrt werden. Außerdem kann es sinnvoll sein, einen Ersatzschüssel bei der Familie oder den Nachbarn zu deponieren. Wenn der Notfall eintritt, sollte man aber immer nur einen seriösen Anbieter, welcher eine transparente Arbeitsweise und Kostenaufstellung bietet, beauftragen.