Diejenigen, die zum Beispiel ihre Immobilie in Kaarst verkaufen möchten, um sich den Traum eines Ferienhauses an einem sonnigen Ort zu erfüllen, sollten jedoch wissen, was bei dem Kauf eines Feriendomizils zu beachten ist. Der folgende Artikel zeigt es.
Die Lage und Nutzung
Die Lage spielt im Bereich der Immobilien stets eine wichtige Rolle, da bildet auch ein Ferienhaus keine Ausnahme. Diese lässt sich nur vor Ort korrekt einschätzen und entscheidet über den tatsächlichen Wert der Immobilie.
Empfehlenswert ist es generell, sich für ein Ferienhaus in einer beliebten Touristenregion zu entscheiden, damit die Belegungszahlen möglichst hoch ausfallen und das Domizil so auch steuerlich als Ferienobjekt anerkannt wird. Außerdem sollte die Immobilie vom eigentlichen Wohnort aus gut zu erreichen sein, nicht allzu weit weg von Strand und Flughafen liegen und auch langfristig den eigenen Bedürfnissen entsprechen.
Die Immobilie kann grundsätzlich auf vielfältige Art genutzt werden, ob zum Vermögensaufbau, als Vermietungsobjekt, Alterswohnsitz oder bloßes Feriendomizil. Interessenten sollten sich daher im ersten Schritt über den Kaufzweck Gedanken machen, da von diesem auch weitere Kosten und Steuern abhängen.
Der Kauf im Ausland
Geht es um den Erwerb von Ferienhäusern, können im Ausland durchaus vollkommen andere Regeln gelten als in Deutschland. Es gibt beispielweise viele Länder in Südeuropa, in denen ein Immobilienkaufvertrag auch ohne eine Beurkundung durch einen Notar bereits bindend ist. So kann eine Kaufverpflichtung bereits durch eine Unterschrift auf einem formlosen Zettel bestehen.
Daneben sollten Käufer stets einen möglichst kurzfristigen Notartermin realisieren, da ansonsten das Risiko besteht, dass ein zweiter Verkauf der gewünschten Immobilie stattfindet. Zwar ist es außerdem im Ausland offiziell nicht gern gesehen, jedoch durchaus üblich, dass im Notarvertrag ein geringerer Kaufpreis zu finden ist, als eigentlich vereinbart wurde – dadurch sinkt nämlich die Steuerlast.
Generell gilt, dass ein Kauf niemals ohne genaue Kenntnis der geltenden Rechtslage getätigt und stets auf einen schriftlichen, notariell beurkundeten Kaufvertrag bestanden werden sollte.
Die Finanzierung
Ohne auf eine sichere Finanzierung zurückgreifen zu können, sollten Interessenten niemals eine Immobilie kaufen. Ideal ist es, im Vorfeld mit ein bis zwei Finanzinstituten über den möglichen Finanzierungsrahmen zu sprechen und eine Beispielkalkulation aufzustellen. Einen ersten praktischen Anhaltspunkt über die Größenordnung der Kreditsumme und der monatlichen Raten geben Kreditrechner im Internet.
Daneben sollten auch ausreichend Rücklagen vorhanden sein. Schließlich ist stets ein gewisses Eigenkapital für unvorhergesehene Reparaturen oder ähnliche Schwierigkeiten einzukalkulieren.
Die Kaufverhandlung
Besonders im Bereich der Auslandsimmobilien ist zu beachten, dass der Verkauf nur durch den rechtmäßigen Eigentümer des Objekts getätigt werden kann. Aufschluss kann dabei beispielsweise der Blick in das Grundbuch der Immobilie bieten, jedoch gibt es auch Fälle, in denen zusätzliche anwaltliche Nachforschungen empfehlenswert sind.
Notare übernehmen in Deutschland die Beurkundung des Kaufvertrages, allerdings stellen sie in einigen Ländern auch nur die Personalien der Anwesenden fest. In Portugal, Frankreich und in Italien ist es zum Beispiel üblich, Vorverträge ohne Notar zu schließen, die zum Teil bereits rechtsverbindlich sind. Falls es zu Schwierigkeiten im Zuge der Verhandlungen kommt, ist es empfehlenswert, einen deutschsprachigen Rechtsanwalt oder einen Dolmetscher hinzuzuziehen.