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Montag, 07 Januar 2019 17:58

Krankenkassen: gesetzlich Versicherte verschenken 3,6 Mrd. Euro pro Jahr

Gesetzlich Krankenversicherte in Deutschland verschenken jährlich mehrere Milliarden Euro.

1) Im Schnitt verlangen die gesetzlichen Krankenkassen aktuell 0,9 Prozent Zusatzbeitrag. Würden alle gesetzlich Versicherten zur günstigsten bundesweit tätigen Kasse mit 0,39 Prozent Zusatzbeitrag wechseln, würden sie um 3,6 Mrd. Euro entlastet.

2) Das ist ein Vielfaches von dem, was die aktuellen Beitragssenkungen bewirken. 25 Krankenkassen haben ihre Beiträge zum Jahreswechsel gesenkt, zwei weitere folgen im ersten Halbjahr. Diese Beitragsanpassungen entlasten die Arbeitnehmer um etwa eine halbe Milliarde Euro.

Bis zu 381 Euro Sparpotenzial durch Krankenkassenwechsel

Je nach Bundesland wählen Versicherte aus mindestens 42 öffentlich zugänglichen Krankenkassen. Vom Wettbewerb profitieren besonders Verbraucher in Sachsen-Anhalt. Dort verlangt die günstigste Kasse nur 0,3 Prozent Zusatzbeitrag, die teuerste 1,7 Prozent.

Bei einem Kassenwechsel sparen gesetzlich Versicherte mit einem Jahreseinkommen von 54.450 Euro (Beitragsbemessungsgrenze 2019 so bis zu 381 Euro im Jahr. 3) Für Arbeitnehmer mit einem durchschnittlichen Jahreseinkommen von 30.000 Euro beträgt das Sparpotenzial bis zu 210 Euro. 4)

"Bei der Auswahl einer neuen Krankenkasse sind neben dem Zusatzbeitrag vor allem die kassenindividuellen Leistungen entscheidend", sagt Dr. Ansgar Lamersdorf, Geschäftsführer GKV bei CHECK24. "Im CHECK24-Vergleich gibt es viele Filtermöglichkeiten, um etwa eine Krankenkasse zu finden, die die Kosten für professionelle Zahnreinigung oder Osteopathie übernimmt."

Service für Kunden: kostenlose Beratung und einfache Vertragsverwaltung im Kundenkonto

Bei sämtlichen Fragen zur gesetzlichen Krankenversicherung helfen die CHECK24-Versicherungsexperten im persönlichen Beratungsgespräch per E-Mail oder Telefon. Über das Vergleichsportal abgeschlossene Verträge oder hochgeladene Verträge sehen und verwalten Kunden jederzeit im digitalen Versicherungsordner.

1) Seit Jahresbeginn wird der Zusatzbeitrag paritätisch finanziert,
d. h. von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen
(http://ots.de/B8XakO)
2) eigene Berechnungen auf Basis von Daten des
Bundesversicherungsamtes und der gesetzlichen Krankenkassen 3)Die
Beitragsbemessungsgrenze markiert das Maximum, bis zu dem in den
Sozialversicherungen Beiträge erhoben werden. Der über diesen
Grenzbetrag hinausgehende Teil eines Einkommens ist beitragsfrei.
4)Tabellen mit Beispielberechnungen zum Sparpotenzial und
Beitragssätzen der Krankenkassen verfügbar unter http://ots.de/fBh7RA
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CHECK24 unterstützt EU-Qualitätskriterien für Vergleichsportale Verbraucherschutz steht für CHECK24 an oberster Stelle. Daher beteiligt sich CHECK24 aktiv an der Durchsetzung einheitlicher europäischer Qualitätskriterien für Vergleichsportale. Der Prinzipienkatalog der EU-Kommission "Key Principles for Comparison Tools" enthält neun Empfehlungen zu Objektivität und Transparenz, die CHECK24 in allen Punkten erfüllt - unter anderem zu Rankings, Marktabdeckung, Datenaktualität, Kundenbewertungen, Nutzerfreundlichkeit und Kundenservice.