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Dienstag, 21 August 2018 17:48

Anmeldung zur Musterfeststellungsklage ab sofort möglich Verbraucherzentrale Bundesverband setzt sich in Kooperation mit dem ADAC für Rechte von Dieselfahrern ein

Ab sofort können sich betroffene Autobesitzer der Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG anschließen und beim Bundesamt für Justiz in das Klageregister eintragen. Damit haben Käufer von Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit Dieselmotoren des Typs EA 189, die ein Rückrufschreiben des Kraftfahrtbundesamts erhalten haben, nun die Möglichkeit, ihre Ansprüche gegen den VW-Konzern geltend zu machen. Der ADAC hält mehr als 50.000 Anmeldungen in den kommenden Wochen für möglich.

ADAC Präsident Dr. August Markl: "Der ADAC unterstützt die Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), damit Geschädigte zu ihrem Recht kommen. Für uns ist wichtig, dass der Dieselskandal im Sinne und Interesse unserer Mitglieder aufgearbeitet und endlich abgeschlossen wird. Vielleicht kann so ein Schlussstrich auch dazu beitragen, dass das interessengeleitete Schlechtreden der Antriebstechnologie Diesel sowie der gesamten Automobilbranche ein Ende findet."

Auf den Weg gebracht wurde die erste Musterfeststellungsklage in Deutschland Anfang November vom vzbv in Kooperation mit dem ADAC. Das große Interesse der Verbraucher zeigt sich auch daran, dass die Rechtsexperten des ADAC pro Tag bis zu 5.000 Anfragen von Mitgliedern zur Musterfeststellungsklage telefonisch bearbeiten.

Wer sich an der Musterfeststellungklage beteiligen will, kann dies kostenlos, einfach und ohne Anwaltszwang machen. Der sicherste und schnellste Weg ist eine Onlineanmeldung unter www.bundesjustizamt.de. Dabei werden die Pflichtangaben automatisch vor dem Absenden geprüft. Auch eine postalische Anmeldung zur Eintragung in das Klageregister ist möglich. Hilfe zum Ausfüllen finden Betroffene unter adac.de/musterfeststellungsklage oder auf den Internetseiten des Bundesamts für Justiz (www.bundesjustizamt.de). Für die Anmeldung sind keine weiteren Unterlagen erforderlich.

Weitere Informationen zur Musterfeststellungsklage sowie zur Dieselproblematik allgemein gibt es unter adac.de/musterfeststellungsklage sowie unter musterfeststellungsklagen.de (Internetseite des vzbv).