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Montag, 16 August 2021 19:11

Strafverteidiger - diese Fragen werden am meisten gestellt

Strafverteidiger in Köln Strafverteidiger in Köln pixabay

Die Frage nach dem Wieso

Strafverteidiger treffen natürlich auch in ihrem normalen Lebensumfeld und im Rahmen privater Aktivitäten immer auf "ganz normale Menschen", die in den verschiedensten bürgerlichen Berufen tätig sind.

Das kann auf Veranstaltungen sein, aber selbstverständlich auch durch private Begegnungen auf privaten Feierlichkeiten und Partys. Beim Smalltalk kommt man dann auch mit Sicherheit auf das Thema zu sprechen, womit das Gegenüber seinen Lebensunterhalt bestreitet.

 

Und mit absoluter Sicherheit wird auch ein Strafverteidiger in Köln mit der Frage nach dem eigenen Gewissen konfrontiert. Dabei ist sogar absolut unerheblich, ob der Fragesteller einen hohen akademischen Abschluss sowie eine hohe Position innehat oder eher ein geringes Bildungsniveau. Die meisten Strafverteidiger werden weiterhin danach gefragt, wieso sie schuldige Täter vertreten können und wie sie diesen Umstand mit ihrem Gewissen vereinbaren können. Es ist die Frage, ob man denn morgens beruhigt in den Spiegel blicken könne. In diesem Kontext ist auch immer die Aussage enthalten, dass der Fragesteller "das" auf keinen Fall machen könnte. Im Grunde enthält diese Aussage eine moralische Erhebung über den Strafverteidiger, da sich dieser zu dieser vermeintlich verwerflichen Tat hinreißen lassen könnte, einen Schuldigen Straftäter zu vertreten.

Typische Aufzählung verachtenswerter Tätertypen und Delikte

Strafverteidiger werden in solchen Gesprächen auch immer mit Verbrechertypen und Täterpersönlichkeiten konfrontiert, die allgemein in der Gesellschaft für besonders verwerflich und moralisch disqualifiziert angesehen werden. Ein Jura Repetitor hat einmal die Metapher des Eimers, den man bräuchte, um sich zu übergeben, weil die Tat so schlimm sei, herangezogen, um den Studenten das Mordmerkmal "Niedere Beweggründe" zu erklären. Es werden dann von den Fragestellern typische Delikte wie Kindesmissbrauch, Kinderpornografie sowie die großen Kapitaldelikte wie Mord angeführt.

Stellung des Strafverteidigers wird verkannt

Der Umstand, dass sogar Berufsjuristen und Richter oft die verfassungsrechtliche Position des Strafverteidiger in Köln und anderenorts als unverzichtbares Organ der Rechtspflege nicht wahrnehmen, ist erschreckend. Der Strafverteidiger ist die letzte Instanz, die verfassungsrechtlich auch den schuldigen Täter verteidigen muss und soll. Er steht auch den Tätern bei, die explizit ihre Tat ihm gegenüber gestehen. Auch diese Täter haben das absolute Recht, im formalen Rahmen des Strafprozesses bis zum Nachweis der Schuld als unschuldig zu gelten oder bei Feststellung der Schuld ein reduziertes Strafmaß zu erhalten. Und ein Strafverteidiger muss das auch so bestmöglich sicherstellen und vertreten.

Denn Richter und Staatsanwälte halten oft auch Täter nach der Aktenlage sofort für schuldig, unabhängig davon, ob dieses in einen anspruchsvollen und gesetzlich nach der StPO geregelten Strafprozess auch gerichtsfest nachzuweisen ist. Das zeigt aber, dass ein Strafverteidiger in Köln und anderswo unbedingt eine wichtige Funktion in der Rechtspflege erfüllt. Er ist der entscheidende und einzige Vertraute und Rechtsbeistand, der Unschuldige vor der blinden Strafverfolgung durch übereifrige Richter und Staatsanwälte bewahren muss und der im Gegenzug aber auch schuldige Täter, die ihm gegenüber ihre Schuld eingestanden haben, so gut verteidigen muss, dass es sogar möglich ist, dass ein tatsächlich schuldiger Täter vor Gericht freigesprochen wird. Diesen Preis muss die Rechtspflege und Gesellschaft zahlen, wenn sie im ganzen gerecht und rechtsstaatlich sein will.